Achtung neue Verordnung Sportbetrieb:

Für alle am Sportgeschehen beteiligten Personen, d.h. Spieler*innen, Trainer*innen, Betreuer*innen, Schiedsrichter*innen, Funktionsteams etc. gilt grundsätzlich die 2G-Regelung. D.h., der Zutritt zum Sportgelände ist nur noch Beteiligten gestattet, die geimpft oder genesen sind, und dies sowohl im Trainings- als auch im Spielbetrieb.

 Zuschauer*innen müssen zusätzlich zum Impf- oder Genesenen-Nachweis einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen (2G+). Selbsttest können mitgebracht und vor Ort unter Aufsicht durchgeführt werden

Bitte QR-Code der Corona-Impfung mitbringen, der gelbe Impfpass darf nur noch in der Übergangszeit bis 01.12.2021 als Bestätigung berücksichtigt werden.