Der SV Nehren hat zusammen mit dem Landratsamt Tübingen eine Vereinbarung nach §72a SGB VIII abgeschlossen und ist einer der ersten Vereine im Steinlachtal, der diese Anforderung erfüllt.

Hierbei geht es um die Erstellung eines Präventions- und Schutzkonzeptes zum Kinderschutz und die Vorlage eines erweiterten polizeiliches Führungszeugnis bei bestimmten ehrenamtlichen Tätigkeiten.

Der SV Nehren hat hierzu von allen Trainern aus allen sportlichen Bereichen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis angefordert und darf somit stolz auf die Verwendung des Logos sein.